Zusammenfassung
Die Verordnung 363/2013 ergänzt die Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung um neue Sicherheits‑ und Umweltvorschriften, etwa zur Nutzung von Sprechfunk, Radar, Gefahrstoffen und Rettungsgeräten. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/25/2013XXV
Umwelt
Wasser
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 363/2013 ergänzt die Bodensee‑Schifffahrts‑Ordnung um neue Sicherheits‑ und Umweltvorschriften, etwa zur Nutzung von Sprechfunk, Radar, Gefahrstoffen und Rettungsgeräten. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird präzisiert: Er umfasst den Bodensee inklusive Untersee, den Alten Rhein bis zur Mündung in den Bodensee, den Neuen Rhein bis zur Mündung in den Bodensee und die Rheinstrecken zwischen Konstanz und der Brücke Schaffhausen‑Feuerthalen.
- Für Sportboote wird die EU‑Richtlinie 94/25/EG übernommen, wodurch einheitliche technische und administrative Vorgaben für kleine Boote gelten.
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