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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 26.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Wohnfläche, einen Satz für Gehsteigreinigung, Materialzuschläge, Sonderzahlungen für besondere Aufgaben sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Wohnfläche, einen Satz für Gehsteigreinigung, Materialzuschläge, Sonderzahlungen für besondere Aufgaben sowie jährliche Urlaub‑ und Weihnachtszulagen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen im Bundesland Tirol, deren Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für die Reinigung von Wohnungen und anderen Räumen wird ein Grundentgelt von 0,2455 € pro Quadratmeter nutzbarer Fläche festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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