<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung und Anlagenbetrieb in Tirol (ab 01.01.2014)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung und Anlagenbetrieb in Tirol (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 26.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Aufzügen, Schwimmbädern, Grünflächen, Heizungsanlagen und Hausreinigung in Tirol fest. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Aufzügen, Schwimmbädern, Grünflächen, Heizungsanlagen und Hausreinigung in Tirol fest. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2014.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Tirol und für alle Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 88,45 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,53 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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