Umsatzsteuer‑Betrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) – Steuerpflicht des Leistungsempfängers
Verordnung vom 26.11.2013Zusammenfassung
Die Verordnung verlagert die Umsatzsteuerschuld bei bestimmten Lieferungen (z. B. teure Elektronik, Gas, Metalle, Anlagegold) auf den Leistungsempfänger, sofern dieser Unternehmer ist. Sie gilt für Umsätze ab dem 1. Januar 2014.Bundesministerium für Finanzen11/26/2013XXV
Steuerwesen
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung verlagert die Umsatzsteuerschuld bei bestimmten Lieferungen (z. B. teure Elektronik, Gas, Metalle, Anlagegold) auf den Leistungsempfänger, sofern dieser Unternehmer ist. Sie gilt für Umsätze ab dem 1. Januar 2014.Schwerpunkte
- Lieferungen von Videospielkonsolen, Laptops und Tablet‑Computern, wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5 000 Euro beträgt.
- Lieferungen von Gas und Elektrizität an Unternehmer, deren Haupttätigkeit der Weiterverkauf dieser Güter ist und deren eigener Verbrauch geringfügig bleibt.
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