Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Grünflächen, Heizungen und Hausarbeiter sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Grünflächen, Heizungen und Hausarbeiter sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 105,68 € gezahlt, plus 9,23 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
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