Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2014 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundlohn, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2014 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundlohn, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und richtet sich an Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das monatliche Entgelt wird nach einem festen Satz von 0,2449 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,4475 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche berechnet.
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