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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Oberösterreich (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 26.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2014 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen in Oberösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2014 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen in Oberösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 108,24 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich dieser Betrag um 13,21 € pro zusätzlichem Aufzugsgeschoss.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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