Zusammenfassung
Die Verordnung 376/2013 legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Schifflistickerei in Vorarlberg fest. Sie definiert einheitliche Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten und einen Farb‑Zuschlag, gilt ab dem 1. Jänner 2014 und bleibt bis zur Aufhebung gültig.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2013XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung 376/2013 legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Schifflistickerei in Vorarlberg fest. Sie definiert einheitliche Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten und einen Farb‑Zuschlag, gilt ab dem 1. Jänner 2014 und bleibt bis zur Aufhebung gültig.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich Schifflistickerei und persönlich für Auftraggeber aus Industrie und Gewerbe sowie die entsprechenden Heimarbeiter/innen.
- Der Tarif tritt für alle Aufträge, die ab dem 1. Jänner 2014 erteilt werden, in Kraft und bleibt gültig, bis er durch das Bundeseinigungsamt aufgehoben oder geändert wird.
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