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Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 27.11.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest, der ab 1. Jänner 2014 gilt und Mindestlohn sowie Zuschläge regelt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2013XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest, der ab 1. Jänner 2014 gilt und Mindestlohn sowie Zuschläge regelt.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen, die solche Aufträge erhalten.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft und bleibt gültig, bis er nach § 36 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes aufgehoben oder geändert wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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