Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung ausländischer Renten (2011‑2012)
Verordnung vom 27.11.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Pensionsversicherungsanstalt für ihre Mitarbeit an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten in den Jahren 2011 – 2012 eine Kostenvergütung von 8,73 % der abgeführten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Zusatzbeiträge) erhält.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2013XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Pensionsversicherungsanstalt für ihre Mitarbeit an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten in den Jahren 2011 – 2012 eine Kostenvergütung von 8,73 % der abgeführten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Zusatzbeiträge) erhält.Schwerpunkte
- Die Pensionsversicherungsanstalt erhält für die Mitarbeit an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten eine Vergütung.
- Die Vergütung beträgt 8,73 % der jeweils einbehaltenen und abgeführten Krankenversicherungsbeiträge, jedoch ohne die Zusatzbeiträge.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.