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Korrekturfaktorverordnung für Emissionszertifikate 2013‑2020
Verordnung vom 27.11.2013

Zusammenfassung

Die Korrekturfaktorverordnung legt für die Jahre 2013‑2020 einen sektorübergreifenden Abschlag bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten fest. Der Faktor sinkt jährlich von 0,94 auf 0,82, um die Gesamtmenge an Zertifikaten zu reduzieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/27/2013XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Korrekturfaktorverordnung legt für die Jahre 2013‑2020 einen sektorübergreifenden Abschlag bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten fest. Der Faktor sinkt jährlich von 0,94 auf 0,82, um die Gesamtmenge an Zertifikaten zu reduzieren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 24 Abs. 3 des Emissionszertifikategesetzes 2011 als rechtliche Grundlage.
  • Sie legt einen einheitlichen Korrekturfaktor fest, der bei der Berechnung der Zuteilung von Emissionszertifikaten anzuwenden ist.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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