<!--[-->Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – neue Cadmium‑Grenzwerte und EU‑Richtlinien‑Anpassung<!--]-->
Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – neue Cadmium‑Grenzwerte und EU‑Richtlinien‑Anpassung
Verordnung vom 28.01.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ändert die Spielzeugverordnung 2011: Sie passt § 17 an die EU‑Richtlinie 2012/7/EU an, ergänzt Verweise auf die Chemikalienverordnung 1999 und das Chemikaliengesetz 1996 und legt neue Cadmium‑Grenzwerte für Spielzeug fest.
Bundesministerium für Gesundheit1/28/2013XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ändert die Spielzeugverordnung 2011: Sie passt § 17 an die EU‑Richtlinie 2012/7/EU an, ergänzt Verweise auf die Chemikalienverordnung 1999 und das Chemikaliengesetz 1996 und legt neue Cadmium‑Grenzwerte für Spielzeug fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert § 17, sodass die Spielzeugverordnung künftig die neuere EU‑Richtlinie 2012/7/EU anwendet.
  • Ergänzt werden Verweise auf die Chemikalienverordnung 1999 und das Chemikaliengesetz 1996, um die chemische Sicherheit von Spielzeug zu stärken.
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