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Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland
Verordnung vom 02.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und -besorger im Burgenland fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und gilt ab dem 1. Jänner 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2013XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und -besorger im Burgenland fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und gilt ab dem 1. Jänner 2014.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und betrifft alle Hausbesorger/innen nach dem Hausbesorgergesetz sowie deren Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2464 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,4462 € pro Quadratmeter für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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