Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und -besorger im Burgenland fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und gilt ab dem 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2013XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und -besorger im Burgenland fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und gilt ab dem 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und betrifft alle Hausbesorger/innen nach dem Hausbesorgergesetz sowie deren Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2464 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,4462 € pro Quadratmeter für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
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