Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2014 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Burgenland betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege oder Heizungswartung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2013XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2014 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Burgenland betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege oder Heizungswartung.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die beauftragten Personen einen monatlichen Pauschalbetrag von 101,33 €, plus 11,97 € pro zusätzlichem Geschoss über sieben Stockwerke.
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