<!--[-->Siebente Änderung der FinanzOnline‑Erklärungsverordnung – Elektronische Anforderung von FFG‑Gutachten<!--]-->
Siebente Änderung der FinanzOnline‑Erklärungsverordnung – Elektronische Anforderung von FFG‑Gutachten Verordnung vom 1/29/2013
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Bundesministerium für Finanzen1/29/2013XXIV
Digitalisierung
Finanzverwaltung
Forschungsförderung

Zusammenfassung

Die siebente Änderung der FinanzOnline‑Erklärungsverordnung verpflichtet die elektronische Anforderung von Jahres‑ und Projektgutachten bei der FFG über das Online‑Portal FinanzOnline und stellt die Gutachten für die elektronische Akteneinsicht bereit. Zusätzlich wird ein neuer Absatz in § 1 eingefügt, der mit dem 1. Jänner 2013 in Kraft tritt.

Schwerpunkte

  • Die Anforderung von Jahres‑ und Projektgutachten bei der FFG muss über das Online‑Portal FinanzOnline erfolgen; die FFG leitet das Gutachten an die zuständige Abgabenbehörde weiter, und das Dokument wird für die elektronische Akteneinsicht bereitgestellt.
  • Ein neuer Absatz 8 in § 1 der FinanzOnline‑Erklärungsverordnung wird eingefügt, der die elektronische Anforderung von Gutachten regelt.
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