Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für arbeitsrechtliche Vertretungen
Verordnung vom 03.12.2013Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung regelt pauschale Entschädigungen für gesetzliche Interessenvertretungen und Berufsverbände in Arbeitsrechtssachen. Sie legt Beträge von 260 € bzw. 450 € fest und trat am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/3/2013XXV
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Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung regelt pauschale Entschädigungen für gesetzliche Interessenvertretungen und Berufsverbände in Arbeitsrechtssachen. Sie legt Beträge von 260 € bzw. 450 € fest und trat am 1. Jänner 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt Pauschalbeträge für Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen fest.
- Im Verfahren erster Instanz beträgt der Aufwandersatz für die erste Tagsatzung 260 €, für das weitere Verfahren 450 €.
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