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Anpassungsfaktor‑Verordnung 2014
Verordnung vom 03.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Sozialversicherungsjahr 2014 auf 1,024 fest, basierend auf § 108 des ASVG.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/3/2013XXV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Sozialversicherungsjahr 2014 auf 1,024 fest, basierend auf § 108 des ASVG.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2014 wird auf 1,024 festgesetzt.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 108 Abs. 5 in Verbindung mit § 108 f des ASVG.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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