Zusammenfassung
Die Verordnung vom 4. Dezember 2013 hebt die seit 1994 geltende Zusatzstoff‑Analysemethode‑Verordnung vollständig auf und beendet damit die speziellen Analysevorschriften für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe.Bundesministerium für Gesundheit12/4/2013XXV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 4. Dezember 2013 hebt die seit 1994 geltende Zusatzstoff‑Analysemethode‑Verordnung vollständig auf und beendet damit die speziellen Analysevorschriften für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe.Schwerpunkte
- Die Aufhebung erfolgt auf Basis von § 6 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.
- Mit dem Inkrafttreten am 4. Dezember 2013 gilt die frühere Verordnung von 1994 nicht mehr.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.