Zusammenfassung
Die Verordnung 414/2013 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter im Jahr 2014 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns und legt fest, dass dieser Zuschlag die Abfertigungsbeiträge sowie Verwaltungskosten deckt. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft; für Zeiträume davor gilt die alte Regelung weiter.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/5/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 414/2013 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter im Jahr 2014 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns und legt fest, dass dieser Zuschlag die Abfertigungsbeiträge sowie Verwaltungskosten deckt. Sie tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft; für Zeiträume davor gilt die alte Regelung weiter.Schwerpunkte
- Der neue Lohnzuschlag beträgt das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns für jede Kalenderwoche im Jahr 2014.
- Der Zuschlag dient zur Finanzierung der Abfertigungsbeiträge an die betriebliche Vorsorgekasse und deckt außerdem anteilige Verwaltungskosten.
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