Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, definiert einheitliche Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2013XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, definiert einheitliche Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten.
- Für Wohnräume und andere Räumlichkeiten wird ein Entgelt von 0,2446 € pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt; für das Streuen bei Glatteis 0,4448 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
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