Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2014 einen bundeseinheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Kärnten fest, inklusive Pauschalen für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2013XXV
Soziales
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2014 einen bundeseinheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Kärnten fest, inklusive Pauschalen für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 93,06 € für bis zu vier Geschosse und 6,08 € pro weiterem Geschoss gezahlt.
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