Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert die Entgelthöhe nach Quadratmeter Nutzfläche, enthält Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2013XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert die Entgelthöhe nach Quadratmeter Nutzfläche, enthält Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger/innen in der Steiermark sowie deren Arbeitgeber, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das Entgelt wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet: 0,245 € pro m² für Wohnungen und andere Räumlichkeiten; für das Reinigen von Gehsteigen 0,4458 € pro m².
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.