Zusammenfassung
Die Verordnung legt für die Steiermark verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuung, Aufzugswartung, Grünflächenpflege und ähnliche Dienstleistungen fest. Sie gilt ab 1. Jänner 2014 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2013XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt für die Steiermark verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuung, Aufzugswartung, Grünflächenpflege und ähnliche Dienstleistungen fest. Sie gilt ab 1. Jänner 2014 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Steiermark und persönlich für alle Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sowie deren Arbeitgeber.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 92,65 € für bis zu vier Geschosse plus 8,34 € pro zusätzlichem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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