<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark (ab 01.01.2014)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 06.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für die Steiermark verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuung, Aufzugswartung, Grünflächenpflege und ähnliche Dienstleistungen fest. Sie gilt ab 1. Jänner 2014 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungswesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für die Steiermark verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuung, Aufzugswartung, Grünflächenpflege und ähnliche Dienstleistungen fest. Sie gilt ab 1. Jänner 2014 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Steiermark und persönlich für alle Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sowie deren Arbeitgeber.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 92,65 € für bis zu vier Geschosse plus 8,34 € pro zusätzlichem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.