<!--[-->Änderung der Verordnung zu Beihilfen‑ und Ausgleichsprozentsätzen (GSBG)<!--]-->
Änderung der Verordnung zu Beihilfen‑ und Ausgleichsprozentsätzen (GSBG)
Verordnung vom 30.01.2013

Zusammenfassung

Die 42. Verordnung von 2013 ändert die Regelungen zu Beihilfen‑ und Ausgleichsprozentsätzen im Gesundheits‑ und Sozialbereich. Sie präzisiert Formulierungen, fügt neue Berechnungsgrundlagen für bestimmte Zeiträume ein und aktualisiert den Namen des Finanzamtes.
Bundesministerium für Finanzen1/30/2013XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die 42. Verordnung von 2013 ändert die Regelungen zu Beihilfen‑ und Ausgleichsprozentsätzen im Gesundheits‑ und Sozialbereich. Sie präzisiert Formulierungen, fügt neue Berechnungsgrundlagen für bestimmte Zeiträume ein und aktualisiert den Namen des Finanzamtes.

Schwerpunkte

  • Der Text des Titels wird bereinigt und das Kürzel „(GSBG 1996)“ entfernt; in den genannten Paragraphen wird das Kürzel durch die vollständige Bezeichnung des Gesundheits‑ und Sozialbereich‑Beihilfegesetzes ersetzt.
  • Ein neuer Absatz (3) wird eingefügt, der die Berechnungsgrundlage für Beihilfen festlegt, wenn diese zwischen dem 31. Dezember 2010 und dem 1. Jänner 2014 entstanden sind.
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