Änderung der DVPV‑Inneres: Einfügung von „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“
Verordnung vom 10.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Promulgationsklausel der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – Inneres, indem nach dem Wort „wird“ die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“ eingefügt wird.Bundesministerium für Inneres12/10/2013XXV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Promulgationsklausel der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – Inneres, indem nach dem Wort „wird“ die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“ eingefügt wird.Schwerpunkte
- Die Promulgationsklausel der DVPV‑Inneres wird um die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“ erweitert.
- Die Änderung betrifft ausschließlich die Formulierung der Inkraftsetzung, nicht die inhaltlichen Regelungen der Verordnung.
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