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Änderung der DVPV‑Inneres: Einfügung von „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“
Verordnung vom 10.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Promulgationsklausel der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – Inneres, indem nach dem Wort „wird“ die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“ eingefügt wird.
Bundesministerium für Inneres12/10/2013XXV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Promulgationsklausel der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung – Inneres, indem nach dem Wort „wird“ die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“ eingefügt wird.

Schwerpunkte

  • Die Promulgationsklausel der DVPV‑Inneres wird um die Formulierung „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler“ erweitert.
  • Die Änderung betrifft ausschließlich die Formulierung der Inkraftsetzung, nicht die inhaltlichen Regelungen der Verordnung.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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Landeshauptfrau von Niederösterreich

3 - Niederösterreich



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