Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn von 395,31 € pro Monat sowie weitere Leistungen (Unterkunft, Kleidung, Sprachkurs, Weihnachts‑ und Urlaubsgeld) für Au‑Pairs in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2014 im gesamten Bundesgebiet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/10/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn von 395,31 € pro Monat sowie weitere Leistungen (Unterkunft, Kleidung, Sprachkurs, Weihnachts‑ und Urlaubsgeld) für Au‑Pairs in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2014 im gesamten Bundesgebiet.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Au‑Pairs, die nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt sind.
- Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 395,31 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
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