<!--[-->Mindestlohntarif und Zusatzleistungen für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. 2013/422)<!--]-->
Mindestlohntarif und Zusatzleistungen für Au‑Pair‑Kräfte (BGBl. 2013/422)
Verordnung vom 10.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn von 395,31 € pro Monat sowie weitere Leistungen (Unterkunft, Kleidung, Sprachkurs, Weihnachts‑ und Urlaubsgeld) für Au‑Pairs in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2014 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/10/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn von 395,31 € pro Monat sowie weitere Leistungen (Unterkunft, Kleidung, Sprachkurs, Weihnachts‑ und Urlaubsgeld) für Au‑Pairs in Österreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2014 im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Au‑Pairs, die nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt sind.
  • Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 395,31 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.