Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 10.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hilfskräfte und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, Krippen und Höfen fest. Der Tarif gilt bundesweit ab 1. Jänner 2014, staffelt die Lohnhöhe nach Berufsjahren und enthält Sonderregelungen für Teilzeit, Überstunden und Erschwerniszulagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/10/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hilfskräfte und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, Krippen und Höfen fest. Der Tarif gilt bundesweit ab 1. Jänner 2014, staffelt die Lohnhöhe nach Berufsjahren und enthält Sonderregelungen für Teilzeit, Überstunden und Erschwerniszulagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, Krippen und Höfe in Österreich, die keine kollektiven Arbeitsverträge haben oder noch nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Die Lohnhöhe ist staffelweise nach Berufsjahren gestaffelt – von €1 365 im 1./2. Jahr bis €1 628 ab dem 27. Jahr; Teilzeitkräfte erhalten den anteiligen Betrag, und in heilpädagogisch‑integrativen Gruppen gibt es eine zusätzliche Erschwerniszulage von €51,20 pro Monat.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.