Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2014)
Verordnung vom 10.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt, enthält gestaffelte Lohntabellen nach Berufsjahren und regelt verschiedene Zulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszahlungen. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/10/2013XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt, enthält gestaffelte Lohntabellen nach Berufsjahren und regelt verschiedene Zulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszahlungen. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für private Kindergärten, Krippen, Horte, Vereine mit Tagesmüttern und selbstorganisierte Eltern‑gruppen, die als Arbeitgeber nicht kollektivvertragsfähig sind.
- Das monatliche Bruttogehalt wird nach Berufsjahren gestaffelt: von 2 001,30 € im 1./2. Jahr bis 2 723,30 € im 39./40. Jahr.
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