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Änderung des Mindestlohntarifs für private Kinderbetreuungseinrichtungen
Verordnung vom 11.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, indem sie die bisherige Angabe von „22 Monaten“ auf „18 Monaten“ reduziert. Damit verkürzt sich die Zeit, für die der Tarif gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2013XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, indem sie die bisherige Angabe von „22 Monaten“ auf „18 Monaten“ reduziert. Damit verkürzt sich die Zeit, für die der Tarif gilt.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „22 Monaten“ im Tariftext wird durch „18 Monaten“ ersetzt, wodurch die Geltungsdauer des Mindestlohntarifs verkürzt wird.
  • Die Änderung erfolgt, weil für den Wirtschaftszweig private Kinderbetreuungseinrichtungen kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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