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Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 12.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Januar 2014 verbindliche Mindestlöhne für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen fest und definiert verschiedene Lohnstufen nach Tätigkeit und Berufsjahr.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/12/2013XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Januar 2014 verbindliche Mindestlöhne für Arbeitnehmer/innen in privaten Bildungseinrichtungen fest und definiert verschiedene Lohnstufen nach Tätigkeit und Berufsjahr.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, jedoch nicht für Einrichtungen mit künstlerischem Schwerpunkt, Ausbildungsbetriebe nach dem Berufsausbildungsgesetz und Betriebe, die bereits einem gültigen Kollektivvertrag unterliegen.
  • Für Lehrende (Beschäftigungsgruppe 1) wird das Mindestgehalt pro Unterrichtseinheit von 50 Minuten gestaffelt nach Berufsjahren – von € 23,50 im 1.‑5. Jahr bis € 30,80 ab dem 21. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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