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Novelle 2013 zum Altlastenatlas – Ergänzung neuer Altstandorte
Verordnung vom 12.12.2013

Zusammenfassung

Die 2. AltlastenatlasNovelle 2013 ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und legt deren Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/12/2013XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die 2. AltlastenatlasNovelle 2013 ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und legt deren Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 fest.

Schwerpunkte

  • Die Novelle stützt sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, die die Erfassung und Priorisierung von Altlasten regeln.
  • Ein neuer Absatz 18 wird zu § 2 hinzugefügt und legt fest, dass die Anhänge 2‑4, 6 und 9 am 1. Jänner 2014 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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