Zusammenfassung
Die 2. Altlastenatlas‑Novelle 2013 ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und legt deren Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/12/2013XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Die 2. Altlastenatlas‑Novelle 2013 ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und legt deren Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 fest.Schwerpunkte
- Die Novelle stützt sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, die die Erfassung und Priorisierung von Altlasten regeln.
- Ein neuer Absatz 18 wird zu § 2 hinzugefügt und legt fest, dass die Anhänge 2‑4, 6 und 9 am 1. Jänner 2014 in Kraft treten.
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