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Forderungs‑ und Schadenersatzverordnung 2013
Verordnung vom 31.01.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie der Bund Forderungen und Schadenersatzansprüche einzieht, Zahlungserleichterungen gewährt und Schadensfälle meldet.
Bundesministerium für Finanzen1/31/2013XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie der Bund Forderungen und Schadenersatzansprüche einzieht, Zahlungserleichterungen gewährt und Schadensfälle meldet.

Schwerpunkte

  • Forderungen des Bundes müssen sofort nach ihrer Rechtsgrundlage gestellt werden, damit sie zeitnah fällig sind.
  • Nach Mahnung und Nachfrist sollen vorrangig außergerichtliche Schritte gewählt werden; gerichtliche Maßnahmen kommen nur, wenn sie unvermeidlich sind.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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