Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie der Bund Forderungen und Schadenersatzansprüche einzieht, Zahlungserleichterungen gewährt und Schadensfälle meldet.Bundesministerium für Finanzen1/31/2013XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie der Bund Forderungen und Schadenersatzansprüche einzieht, Zahlungserleichterungen gewährt und Schadensfälle meldet.Schwerpunkte
- Forderungen des Bundes müssen sofort nach ihrer Rechtsgrundlage gestellt werden, damit sie zeitnah fällig sind.
- Nach Mahnung und Nachfrist sollen vorrangig außergerichtliche Schritte gewählt werden; gerichtliche Maßnahmen kommen nur, wenn sie unvermeidlich sind.
Dokumente (PDFs)
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