<!--[-->Erweiterung der Fax‑Einreichung bei Finanzbehörden (Verordnung 447/2013)<!--]-->
Erweiterung der Fax‑Einreichung bei Finanzbehörden (Verordnung 447/2013)
Verordnung vom 16.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 447/2013 ändert die Regelung zur Nutzung von Faxgeräten für die Einreichung von Dokumenten bei Finanzbehörden und erweitert den Geltungsbereich auf Verwaltungsgerichte. Sie führt einen neuen § 1 ein, der Fax‑Einreichungen erlaubt, und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 fest.
Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 447/2013 ändert die Regelung zur Nutzung von Faxgeräten für die Einreichung von Dokumenten bei Finanzbehörden und erweitert den Geltungsbereich auf Verwaltungsgerichte. Sie führt einen neuen § 1 ein, der Fax‑Einreichungen erlaubt, und legt das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 1 erlaubt die Einreichung von Dokumenten per Telekopierer (Fax) in Abgaben‑, Monopol‑ und Finanzstrafangelegenheiten.
  • Ein neuer Absatz (§ 4 Abs. 3) legt das Inkrafttreten der geänderten Regelung auf den 1. Jänner 2014 fest.
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