Änderung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an den unabhängigen Finanzsenat, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter Verordnung vom 12/16/2013
Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
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