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Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung – Aufhebung von § 2 und Ergänzung zu § 30
Verordnung vom 16.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 hebt § 2 der Zollrechts‑Durchführungsverordnung auf und fügt zu § 30 einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 regelt.
Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
Handel
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 hebt § 2 der Zollrechts‑Durchführungsverordnung auf und fügt zu § 30 einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 regelt.

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 2 der Zollrechts‑Durchführungsverordnung wird vollständig aufgehoben.
  • Ein neuer Absatz 7 wird zu § 30 hinzugefügt, in dem das Inkrafttreten der Aufhebung von § 2 zum 1. Jänner 2014 festgelegt wird.
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