Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung – Aufhebung von § 2 und Ergänzung zu § 30
Verordnung vom 16.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 hebt § 2 der Zollrechts‑Durchführungsverordnung auf und fügt zu § 30 einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 regelt.Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
Handel
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 hebt § 2 der Zollrechts‑Durchführungsverordnung auf und fügt zu § 30 einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten zum 1. Jänner 2014 regelt.Schwerpunkte
- Der bisherige § 2 der Zollrechts‑Durchführungsverordnung wird vollständig aufgehoben.
- Ein neuer Absatz 7 wird zu § 30 hinzugefügt, in dem das Inkrafttreten der Aufhebung von § 2 zum 1. Jänner 2014 festgelegt wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.