Zusammenfassung
Die 45. Verordnung von 2013 ändert die ADV‑Form‑Verordnung 2002, indem sie überholte Formulierungen entfernt, die Web‑Bezeichnung aktualisiert, die Rechtsverweisung auf ERV 2006 anpasst und Gerichte verpflichtet, das VJ‑Online‑Handbuch bei elektronischen Schriftsätzen zu nutzen. Gleichzeitig werden alte Anlagen A‑C zum 31. Jänner 2013 außer Kraft gesetzt und die neuen Regelungen gelten ab 1. Februar 2013.Bundesministerium für Justiz2/1/2013XXIV
Justiz
Digitalisierung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 45. Verordnung von 2013 ändert die ADV‑Form‑Verordnung 2002, indem sie überholte Formulierungen entfernt, die Web‑Bezeichnung aktualisiert, die Rechtsverweisung auf ERV 2006 anpasst und Gerichte verpflichtet, das VJ‑Online‑Handbuch bei elektronischen Schriftsätzen zu nutzen. Gleichzeitig werden alte Anlagen A‑C zum 31. Jänner 2013 außer Kraft gesetzt und die neuen Regelungen gelten ab 1. Februar 2013.Schwerpunkte
- Die Wortfolge „die in den Anlagen wiedergegebenen“ und die Klammern (Anlage A), (Anlage B) sowie (Anlage C) werden aus § 1 Abs. 1 gestrichen, um den Text zu vereinfachen.
- In § 1 Abs. 2 wird die Formulierung „Website des Bundesministeriums für Justiz“ durch „Website der Justiz“ ersetzt, um die Bezeichnung zu modernisieren.
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