<!--[-->Erweiterung der Fahrzeugdaten‑Übermittlung an ausländische Vertretungsbehörden (Verordnung 451/2013)<!--]-->
Erweiterung der Fahrzeugdaten‑Übermittlung an ausländische Vertretungsbehörden (Verordnung 451/2013)
Verordnung vom 16.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 451/2013 ergänzt die Datenübermittlung an ausländische Vertretungsbehörden um neue Vorgaben für Kraftfahrzeuge und benennt den alten § 3 zu § 4 um.
Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 451/2013 ergänzt die Datenübermittlung an ausländische Vertretungsbehörden um neue Vorgaben für Kraftfahrzeuge und benennt den alten § 3 zu § 4 um.

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 3 wird umbenannt zu § 4, um Platz für die neue Vorschrift zu schaffen.
  • Nach § 2 wird ein neuer § 3 eingefügt, der die zu übermittelnden Fahrzeugdaten definiert.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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