Erweiterung der Fahrzeugdaten‑Übermittlung an ausländische Vertretungsbehörden (Verordnung 451/2013)
Verordnung vom 16.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 451/2013 ergänzt die Datenübermittlung an ausländische Vertretungsbehörden um neue Vorgaben für Kraftfahrzeuge und benennt den alten § 3 zu § 4 um.Bundesministerium für Finanzen12/16/2013XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 451/2013 ergänzt die Datenübermittlung an ausländische Vertretungsbehörden um neue Vorgaben für Kraftfahrzeuge und benennt den alten § 3 zu § 4 um.Schwerpunkte
- Der bisherige § 3 wird umbenannt zu § 4, um Platz für die neue Vorschrift zu schaffen.
- Nach § 2 wird ein neuer § 3 eingefügt, der die zu übermittelnden Fahrzeugdaten definiert.
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