<!--[-->Verordnung über die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2013/2014)<!--]-->
Verordnung über die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2013/2014)
Verordnung vom 16.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Strafgefangene einheitliche Stundensätze fest – von €5,49 bis €8,23 – und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/16/2013XXV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Strafgefangene einheitliche Stundensätze fest – von €5,49 bis €8,23 – und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Festlegung der Bruttobeträge pro Arbeitsstunde für verschiedene Tätigkeiten von Strafgefangenen.
  • Unterscheidung nach Art der Arbeit: leichte Hilfsarbeiten (€5,49), schwere Hilfsarbeiten (€6,18), handwerksgemäße Arbeiten (€6,87), Facharbeiten (€7,54) und Vorarbeiterarbeiten (€8,23).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.