Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Strafgefangene einheitliche Stundensätze fest – von €5,49 bis €8,23 – und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Justiz12/16/2013XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Strafgefangene einheitliche Stundensätze fest – von €5,49 bis €8,23 – und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Festlegung der Bruttobeträge pro Arbeitsstunde für verschiedene Tätigkeiten von Strafgefangenen.
- Unterscheidung nach Art der Arbeit: leichte Hilfsarbeiten (€5,49), schwere Hilfsarbeiten (€6,18), handwerksgemäße Arbeiten (€6,87), Facharbeiten (€7,54) und Vorarbeiterarbeiten (€8,23).
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