Durchführungsverordnung BFA‑G: Erstaufnahmestellen, Verwaltungsabgabe und Sprachgleichstellung
Verordnung vom 16.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt drei Erstaufnahmestellen für Asylsuchende fest und führt eine pauschale Verwaltungsabgabe von 60 Euro pro Halbjahr für den Datenzugriff ein. Sie enthält zudem Vorgaben zur geschlechtlichen Gleichbehandlung in der Sprache. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Inneres12/16/2013XXV
Verwaltungsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt drei Erstaufnahmestellen für Asylsuchende fest und führt eine pauschale Verwaltungsabgabe von 60 Euro pro Halbjahr für den Datenzugriff ein. Sie enthält zudem Vorgaben zur geschlechtlichen Gleichbehandlung in der Sprache. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Es werden drei Erstaufnahmestellen für Asylsuchende eingerichtet: zwei in Traiskirchen (Niederösterreich) und St. Georgen im Attergau (Oberösterreich) sowie eine am Flughafen Wien‑Schwechat.
- Für die Auskunft aus der Staatendokumentation wird eine pauschale Verwaltungsabgabe von 60 Euro pro Halbjahr und Nutzer festgesetzt; andere Behörden dürfen nur nach Abschluss eines Nutzungsvertrags Zugriff erhalten.
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