Änderung des Frist‑Datums in der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005
Verordnung vom 17.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005, indem das Frist‑Datum in § 3 Abs. 2 von 31. Dezember 2013 auf 30. Juni 2014 verschoben wird.Bundesministerium für Inneres12/17/2013XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005, indem das Frist‑Datum in § 3 Abs. 2 von 31. Dezember 2013 auf 30. Juni 2014 verschoben wird.Schwerpunkte
- In § 3 Abs. 2 wird das Frist‑Datum von „31. Dezember 2013“ auf den 30. Juni 2014 geändert.
- Die Novellierung stützt sich auf § 5 Abs. 1 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.