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Anpassung der Entschädigungs‑Verordnung an das BFA‑Verfahrensgesetz
Verordnung vom 17.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 457/2013 passt die Verordnung über Entschädigungen für Rechtsberatung an das BFA‑Verfahrensgesetz an und fügt Formulierungen für sonstige Rechtsberatung hinzu. Der Text tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres12/17/2013XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 457/2013 passt die Verordnung über Entschädigungen für Rechtsberatung an das BFA‑Verfahrensgesetz an und fügt Formulierungen für sonstige Rechtsberatung hinzu. Der Text tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Verweis auf das Fremdenpolizeigesetz in § 2 Z 3 wird durch den Hinweis auf „sonstige Rechtsberatung gemäß § 51 Abs. 4 BFA‑VG“ ersetzt.
  • In § 5 Abs. 1 wird die Formulierung von „gemäß §§ 64 und 65 AsylG 2005 sowie §§ 84 und 85 FPG“ zu „gemäß §§ 49 oder 50 BFA‑VG oder bei sonstiger Rechtsberatung gemäß § 51 BFA‑VG“ geändert.
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