Durchführungsverordnung BFA‑VG: Kostenregelungen für Aufenthaltsbeendigungen
Verordnung vom 17.12.2013Zusammenfassung
Die Durchführungsverordnung zum BFA‑VG legt fest, welche Kosten bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme erstattungsfähig sind – Verkehrsmittel, Sicherheitsbegleitung und Sachaufwendungen – und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Inneres12/17/2013XXV
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Durchführungsverordnung zum BFA‑VG legt fest, welche Kosten bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme erstattungsfähig sind – Verkehrsmittel, Sicherheitsbegleitung und Sachaufwendungen – und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Kosten bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme erstattet werden können.
- Kosten für die Benutzung von Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Flug) werden erstattungsfähig.
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