Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. Februar 2013 ergänzt die bestehende Blutverordnung um einen neuen Absatz, der Blut und Blutbestandteile aus Nicht‑EWR‑Staaten verpflichtend bestimmten EU‑Tests und einer Untersuchung auf Immunaktivierungsmarker unterwirft.Bundesministerium für Gesundheit2/6/2013XXIV
Gesundheit
Arzneimittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. Februar 2013 ergänzt die bestehende Blutverordnung um einen neuen Absatz, der Blut und Blutbestandteile aus Nicht‑EWR‑Staaten verpflichtend bestimmten EU‑Tests und einer Untersuchung auf Immunaktivierungsmarker unterwirft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 5 und 62b des Arzneimittelgesetzes.
- Der bisherige § 2 wird zu § 2 (1) umbenannt, sodass der Text klarer strukturiert ist.
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