Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2013 legt neue Mautpreise für Bundesstraßen fest, differenziert nach Emissionsklassen und Fahrzeugachsen, führt zeitlich befristete Aufschläge für die A12‑Strecke ein und definiert niedrigere Nacht‑Tarife. Sie trat am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2012.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/17/2013XXV
Umwelt
Verkehr
Finanzwesen
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2013 legt neue Mautpreise für Bundesstraßen fest, differenziert nach Emissionsklassen und Fahrzeugachsen, führt zeitlich befristete Aufschläge für die A12‑Strecke ein und definiert niedrigere Nacht‑Tarife. Sie trat am 1. Jänner 2014 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2012.Schwerpunkte
- Die Mauttarife werden nach vier Euro‑Emissionsklassen (A‑D) gestaffelt, um umweltfreundlichere Fahrzeuge zu begünstigen.
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge liegt zwischen 16,2 Cent (Tarifgruppe A) und 20,8 Cent (Tarifgruppe D) pro Kilometer, ohne Umsatzsteuer.
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