Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Jahr 2014 fest, gestaffelt nach Unternehmensgröße.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2013XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Jahr 2014 fest, gestaffelt nach Unternehmensgröße.Schwerpunkte
- Festlegung der monatlichen Ausgleichstaxe für das Jahr 2014.
- Gestaffelte Höhe nach Unternehmensgröße: 244 € (25‑99 Beschäftigte), 342 € (100‑399) und 364 € (≥400).
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