Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein Anpassungsfaktor von 1,024 für das Jahr 2014 auf Renten‑ und Versorgungsbeträge in der Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadenentschädigung angewendet wird. Dadurch steigen zahlreiche Leistungen, etwa die Grundrente von 511 € auf 523,30 €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2013XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein Anpassungsfaktor von 1,024 für das Jahr 2014 auf Renten‑ und Versorgungsbeträge in der Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadenentschädigung angewendet wird. Dadurch steigen zahlreiche Leistungen, etwa die Grundrente von 511 € auf 523,30 €.Schwerpunkte
- Der Anpassungsfaktor von 1,024 wird auf alle Beträge der Kriegsopferversorgung angewendet; z. B. die Grundrente von 511,00 € wird zu 523,30 € erhöht.
- Die Beträge für die Opferfürsorge werden ebenfalls um den Faktor 1,024 angepasst; z. B. 20,90 € → 21,40 €.
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