Zusammenfassung
Die Verordnung 464/2013 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie legt neue Zuständigkeitsbereiche fest, ordnet zahlreiche Gemeinden den regionalen Arbeitsmarktservice‑Standorten zu und ergänzt die Zuständigkeit für das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die Änderungen treten gestaffelt im Jahr 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/19/2013XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 464/2013 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie legt neue Zuständigkeitsbereiche fest, ordnet zahlreiche Gemeinden den regionalen Arbeitsmarktservice‑Standorten zu und ergänzt die Zuständigkeit für das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die Änderungen treten gestaffelt im Jahr 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Zuständigkeitsbereich der regionalen und Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice wird definiert.
- Mehrere Gemeinden werden den jeweiligen Arbeitsmarktservice‑Standorten zugeordnet (z. B. Amstetten, Tulln, Waidhofen an der Ybbs, Feldbach, Gleisdorf, Mureck, Weiz).
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