Zusammenfassung
Die Verordnung 469/2013 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz sowie die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, führt neue elektronische Verfahren ein und legt neue Justizkonten fest. Inkrafttreten: 1. Januar 2014 (Geschäftsordnung), 1. Februar 2014 (AEV).Bundesministerium für Justiz12/19/2013XXV
Finanzwesen
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 469/2013 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz sowie die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, führt neue elektronische Verfahren ein und legt neue Justizkonten fest. Inkrafttreten: 1. Januar 2014 (Geschäftsordnung), 1. Februar 2014 (AEV).Schwerpunkte
- Die Geschäftsordnung für Gerichte erster und zweiter Instanz wird neu strukturiert; Paragraphennummern werden in den Text eingefügt, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Ein neuer Absatz (6) wird eingefügt, der bei elektronisch erstellten Reiserechnungen die Pflicht zur Vorlage einer handschriftlichen Rechnung aufhebt.
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