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Änderung der DAC‑Verordnung Neusiedlersee: Verbot zusätzlicher Etikettenbezeichnungen
Verordnung vom 07.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die DAC‑Verordnung für das Neusiedlersee‑Weinbaugebiet und verbietet zusätzliche Bezeichnungen wie „Qualitätswein“, „Kabinett“ oder traditionelle Begriffe auf dem Etikett, wobei „DAC“ nur in kleinerer Schrift neben dem Gebietsnamen erscheinen darf.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/7/2013XXIV
Wein
Weinbau

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die DAC‑Verordnung für das Neusiedlersee‑Weinbaugebiet und verbietet zusätzliche Bezeichnungen wie „Qualitätswein“, „Kabinett“ oder traditionelle Begriffe auf dem Etikett, wobei „DAC“ nur in kleinerer Schrift neben dem Gebietsnamen erscheinen darf.

Schwerpunkte

  • Auf dem Etikett dürfen keine zusätzlichen Bezeichnungen wie „Qualitätswein“, „Kabinett“ oder „Spätlese“ verwendet werden.
  • Traditionelle Begriffe wie „Selektion“, „Klassik“ oder „Premium“ sind ebenfalls verboten.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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