<!--[-->Änderung der Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung Klasse B (2013)<!--]-->
Änderung der Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung Klasse B (2013)
Verordnung vom 20.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 489/2013 ändert die Regelungen zur vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B. Sie reduziert einige Absätze, erweitert die theoretische Ausbildung auf 32 Unterrichtseinheiten und führt eine verpflichtende praktische Perfektionsschulung nach mindestens 3 000 km ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/20/2013XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 489/2013 ändert die Regelungen zur vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B. Sie reduziert einige Absätze, erweitert die theoretische Ausbildung auf 32 Unterrichtseinheiten und führt eine verpflichtende praktische Perfektionsschulung nach mindestens 3 000 km ein.

Schwerpunkte

  • Der Titel von § 1 wird gestrichen, sodass die Vorschrift keine eigene Überschrift mehr besitzt.
  • In § 2 Abs. 1 wird der Einleitungssatz geändert und festgelegt, dass die theoretische Schulung mindestens 32 Unterrichtseinheiten (bzw. 12, wenn ein Basiskurs bereits absolviert wurde) umfasst.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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