<!--[-->Erweiterung der zulässigen Rebsorten für Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (2013)<!--]-->
Erweiterung der zulässigen Rebsorten für Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (2013)
Verordnung vom 07.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 erweitert die zulässigen Rebsorten für Wein ohne geschützte Herkunftsbezeichnung um sieben weiße und zwei rote Sorten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/7/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 erweitert die zulässigen Rebsorten für Wein ohne geschützte Herkunftsbezeichnung um sieben weiße und zwei rote Sorten.

Schwerpunkte

  • Erweiterung der zulässigen weißen Rebsorten um Bronner, Muscaris, Cabernet blanc, Souvignier gris, Johanniter, Donauriesling und Blütenmuskateller.
  • Erweiterung der zulässigen roten Rebsorten um Regent und Cabernet Jura.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.