Erweiterung der zulässigen Rebsorten für Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (2013)
Verordnung vom 07.02.2013Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 erweitert die zulässigen Rebsorten für Wein ohne geschützte Herkunftsbezeichnung um sieben weiße und zwei rote Sorten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/7/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 erweitert die zulässigen Rebsorten für Wein ohne geschützte Herkunftsbezeichnung um sieben weiße und zwei rote Sorten.Schwerpunkte
- Erweiterung der zulässigen weißen Rebsorten um Bronner, Muscaris, Cabernet blanc, Souvignier gris, Johanniter, Donauriesling und Blütenmuskateller.
- Erweiterung der zulässigen roten Rebsorten um Regent und Cabernet Jura.
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